Mietrecht

Im Bereich des Wohnraummietrechts stellen sich für die Mieter häufig die folgenden Probleme:

  • Mietmängel und Mietminderung
    Wenn die Wohnung Mängel aufweist, kann von dem Vermieter verlangt werden, dass die Mängel beseitigt werden. Sofern die Mängel nicht beseitigt werden, kann der Mieter unter bestimmten Voraussetzungen die Mängel selber beseitigen und die Kosten dem Vermieter auferlegen. Darüber hinaus ist der Mieter dann zur Minderung des Mietzinses berechtigt.

  • Erhöhung der Miete
    Möglicherweise verlangt der Vermieter eine Erhöhung der vertraglich vereinbarten Miete. Dies ist nur in gesetzlich vorgesehenen Konstellationen und in engen Grenzen möglich. Auch ist zu beachten, dass sich die Miete nicht automatisch erhöht, sondern grundsätzlich eine Zustimmung erforderlich ist.

  • Auszahlung der Mietkaution
    Nachdem das Mietverhältnis beendet und der Mieter ausgezogen und die Wohnung zurückgegeben hat, ist über die geleistete Mietkaution abzurechnen und das Guthaben auszuzahlen. In der Praxis rechnet der Vermieter häufig über die Mietkaution nicht ab bzw. zahlt diese nicht aus.

  • Kündigung und drohende Wohnungslosigkeit

    Eine Kündigung des Wohnraummietverhältnisses durch den Vermieter ist nur in begrenzten Ausnahmefällen möglich. Sollte die Kündigung wirksam ausgesprochen werden, darf der Vermieter den Mieter nicht selbst „vor die Tür“ setzen, sondern muss in einem Räumungsrechtsstreit eine Entscheidung des Gerichtes erwirken. Da mit einer Wohnungsräumung häufig die Wohnungslosigkeit einherzugehen droht, kann in einem solchen Verfahren eine Frist zur Räumung der Wohnung vereinbart werden.
    Sollte die Kündigung der Wohnung aufgrund von Mietrückständen ausgesprochen werden, verbleibt die Möglichkeit, die Mietrückstände zunächst über den Grundsicherungsträger ausgleichen zu lassen, sodass die entsprechende Kündigung unwirksam werden würde.