Strafrecht

Wird jemandem vorgeworfen, eine Straftat begangen zu haben, ist gegen diese Person ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. In einem solchen Ermittlungsverfahren hat die beschuldigte Person das Recht, zur Sache zu schweigen und Einsicht in die Ermittlungsakte über einen Rechtsanwalt zu beantragen.

  • Strafverteidigung

    In einem solchen Strafverfahren verteidige ich Sie gegenüber der Polizei, dem nachfolgenden Verfahren vor der Staatsanwaltschaft sowie im Falle der Anklage vor dem Strafgericht. Unter bestimmten Voraussetzungen kommt die Beiordnung eines Pflichtverteidigers in Betracht, so dass die Kosten der Verteidigung von der Staatskasse übernommen werden.

  • Vertretung der Nebenklage
    Wurde jemand Opfer einer Straftat und ist insofern verletzt, kann diese Person in dem Strafverfahren gegen den Schädiger als Nebenkläger auftreten. Dies erscheint häufig sachgerecht, da darauf hingewirkt werden kann, dass in dem Urteil gegen den Schädiger als Nebenfolge ein Schmerzensgeld ausgeurteilt wird, welches gezahlt werden muss, und zwar unabhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit nach der Zivilprozessordnung.