Vertragsrecht

Der Bereich des Vertragsrechtes als Teil des allgemeinen Schuldrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch umfasst letztlich alle Vertragsverhältnisse und Verträge, die abgeschlossen werden können; besonders praxisrelevant sind die folgenden:

  • Kaufverträge
    Nach einem Kauf stellt der Käufer möglicherweise fest, dass die Kaufsache mangelhaft ist, sodass Mängelgewährleistungsansprüche geltend gemacht werden sollen. Ferner stellt sich die Frage, wie sich die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu einer Garantie verhalten.

  • Fernabsatzverträge
    Manchmal stellt sich die Frage, ob abgeschlossene Verträge widerrufen oder gekündigt werden können oder aber, ob von diesen Verträgen zurückgetreten werden kann.