Forderungeseinzug / Inkasso

Nicht selten muss der Gläubiger einer Forderung feststellen, dass der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Sodann stellt sich die Frage, wie die Forderung möglichst kostengünstig und zügig eingezogen werden kann. Ich biete den gesamten Umfang des Forderungseinzugs an.

Leistungen

  • vorgerichtliches Mahnverfahren
  • Vereinbarung von Ratenzahlungen und Vergleichen
  • gerichtliches Mahnverfahren
  • alle Möglichkeiten von Vollstreckungsmaßnahmen
  • Eintragung von Zwangssicherungshypotheken

Alle Maßnahmen werden vorab individuell mit jedem Mandanten abgestimmt, damit die Wirtschaftlichkeit jedes Inkassofalles immer im Fokus bleibt.

Kosten


Die Inkassokosten richten sich nach der Höhe der einzutreibenden Forderung, dem sogenannten Streitwert und sind im RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) geregelt. Gem. §§ 280 und 286 BGB muss der Schuldner dem Gläubiger den durch den Zahlungsverzug entstandenen Schaden ersetzen. Dazu zählen die Inkassovergütung, Auslagen, Kosten für das kaufmännische Mahnverfahren und Verzugszinsen. Der Auftraggeber trägt die Inkassokosten nur dann, wenn die Forderung z. B. wegen Insolvenz des Schuldners bei diesem nicht eintreibbar ist.