Verkehrsrecht

Im Bereich des Verkehrsrechtes kommt es häufig zu Problemen im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen sowie wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung oder das Straßenverkehrsgesetz.

  • Schadensersatz nach Verkehrsunfall

    Wenn es im Straßenverkehr zu einem Verkehrsunfall mit einem Sachschaden gekommen ist, gibt es häufig erhebliche Probleme mit dem Ersatz des Schadens durch die gegnerische Pflichtversicherung. Zunächst ist zu berücksichtigen, dass häufig bei Verkehrsunfällen die Betriebsgefahr des eigenen Kraftfahrzeuges berücksichtigt wird, sodass ein Schaden regelmäßig nicht zu 100% ersetzt wird. Die gegnerische Versicherung versucht in vielen Fällen, dass eigene Mitverschulden höher zu bewerten, um den zu ersetzenden Schaden zu reduzieren. Unabhängig von der Schadensquote versucht die gegnerische Pflichtversicherung, den entstandenen Schaden nach Möglichkeit zu reduzieren. Für die Bestimmung der Schadenshöhe ist üblicherweise ein Sachverständigengutachten erforderlich. Nach der Vorlage dieses Gutachtens versucht die gegnerische Versicherung verschiedene Positionen zu streichen oder zu kürzen, um die Schadenshöhe zu reduzieren. Gerne unterstütze ich Sie bei der Abwicklung des Schadensfalles mit der gegnerischen Pflichtversicherung. Dabei ist noch zu berücksichtigen, dass die gegnerische Pflichtversicherung nach den Grundsätzen des Schadensersatzes grundsätzlich auch verpflichtet ist, die Kosten einer anwaltlichen Beratung und Vertretung zu übernehmen.

  • Schmerzensgeld aus einer Verletzung
    Sofern es durch einen Verkehrsunfall einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit gekommen ist, können ebenfalls Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht werden. Die Höhe des Schmerzensgeldes bestimmt sich nach der Art der Verletzungen und der Dauer der Rehabilitation.

  • Ordnungswidrigkeiten, Straftaten
    Wird Ihnen vorgeworfen, im Straßenverkehr gegen die Regeln verstoßen zu haben, werden Sie sich in einem Buß- oder Strafverfahren verteidigen müssen. Zur sachgerechten Verteidigung in beiden Verfahren wird regelmäßig die Akteneinsicht erforderlich sein, um die Nachweisbarkeit des Vorwurfes überprüfen zu können. Die entsprechende Akteneinsicht kann nur über einen Rechtsanwalt gewährt werden. Weiter empfiehlt es sich, vor erfolgter Akteneinsicht in der Sache selbst keine Angaben machen, sondern die Einlassung nur schriftlich über einen Rechtsanwalt nach erfolgter Akteneinsicht zu fertigen.